Filings/RKB/ANNUAL

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Board of Directors

Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland, Plymouth Court, Madison, USA Vorsitzender Herr Dr. Tilman Steinert, Rechtsanwalt, Düsseldorf Stv. Vorsitzender Herr Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht, Geschäftsführer, München Mitglied Weitere Mitgliedschaften bestehen bzw. bestanden in den Aufsichtsgremien folgender Gesellschaften: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland: Webac Immobilien AG DIB Svenska AB, Schweden Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Bezüge und die Honorare an den Vorstand betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der Webac Holding AG 37 TEUR (Vorjahr: 37 TEUR). Davon waren keine Bezüge erfolgsbezogen. Die ausschließlich fixen Vergütungen an die Aufsichtsräte der Webac Holding AG betrugen ohne übernommene Quellensteuer 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR). Pensionsverpflichtungen bestehen weder für den Vorstand oder für frühere Vorstandsmitglieder noch für den Aufsichtsrat. Kredite wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gewährt. Der Vorstand erhält für die Unterstützung bei künftigen Umstrukturierungen in Form von Reverse IPO einen Bonus von bis zu 3 Prozent von der Wertschöpfung auf alle alten Aktien der Webac Holding AG. Bezüglich der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir im Übrigen auf den Vergütungsbericht gem. § 162 AktG, den wir auf unserer Website veröffentlicht haben. 21 Webac Holding AG, München Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 Vorschlag für die Verwendung des Bilanzverlustes Der Vorstand der Webac Holding AG schlägt vor, den Bilanzverlust aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von -2.623 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Der Abschlussprüfer hat gegenüber der Gesellschaft für das Berichtsjahr folgende Leistungen erbracht: 2025 Vorjahr TEUR TEUR Abschlussprüfungsleistungen 28 28 Davon für das Vorjahr 0 0 28 28 Die Kategorie Abschlussprüfungsleistungen umfasst die Honorare für die Prüfung des Jahresabschlusses der Webac Holding AG. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, in welchem Umfang den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde bzw. welche nicht angewendet wurden. Die Erklärung wurde abgegeben und ist im Internet unter „https://webac-ag.com/corpo