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Headline metrics
Net incomeGREEN€834.9M
Income Statement
Income Statement
MetricValueFlag
Operating Income€1.25BGREEN
Net Income€834.9MGREEN
Income Tax Expense€303.0MGREEN
Pre-tax Income€1.16BGREEN
Interest Expense€85.1MGREEN
Amort of Goodwill and Intangibles€72.6MGREEN
Interest and Investment Income€2.5MGREEN
Net Interest Exp-€82.5MGREEN
Other Non Operating Income (Expenses)€375.3MGREEN
Gain (Loss) On Sale Of Invest.-€9.4MGREEN
Asset Writedown€24.0MGREEN
Basic EPS€6.46GREEN
Balance Sheet
Balance Sheet
MetricValueFlag
Total Assets€54.32BGREEN
Total Liabilities€46.82BGREEN
Total Equity€7.33BGREEN
Noncontrolling Interest€160.5MGREEN
Retained Earnings€4.60BGREEN
Cash & Equivalents€1.37BGREEN
Gross Property, Plant & Equipment€641.6MGREEN
Goodwill€1.19BGREEN
Other Intangibles€708.4MGREEN
Comprehensive Income and Other€30.9MGREEN
Cash Flow
Cash Flow
MetricValueFlag
Operating Cash Flow€842.3MGREEN
Investing Cash Flow-€943.2MGREEN
Free Cash Flow-€100.9MGREEN
Financing Cash Flow-€262.0MGREEN
Asset Writedown & Restructuring Costs€96.3MGREEN
Change in Income Taxes€90.2MGREEN
Change in Other Net Operating Assets€41.5MGREEN
Cash Acquisitions€21.6MGREEN
Sale (Purchase) of Investments€11.29BGREEN
Long Term Debt Issued€4,000GREEN
Long Term Debt Repaid€83.9MGREEN
Common Dividends Paid€222.4MGREEN
Foreign Exchange Rate Effect-€20.5MGREEN
Misc. Cash Flow Adjustments€127.2MGREEN
Cash Interest Paid€60.1MGREEN

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Business / Consolidation

24.6. Konsolidierungsmethodik Gesellschaften, welche für den Konzern als unwesentlich erachtet werden, werden nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen, auch wenn die Kriterien des IAS 28 – Assoziierte Unternehmen bzw. des IFRS 10 – Konzernabschlüsse dem Grunde nach erfüllt sind. Die Beurteilung, ob es sich um ein wesentliches Unternehmen für den Konzern handelt, erfolgt anhand qualitativer und quantitativer Kriterien. Es liegt im Ermessen des Vorstands, einen Prozentsatz festzulegen, anhand dessen ein Schwellenwert pro Kennzahl (bspw. Eigenkapital) zur quantitativen Prüfung kalkuliert werden kann. Qualitative Kriterien berücksichtigen, ob die Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft maßgebliche Auswirkungen auf konzerninterne Transaktionen hat. Gesellschaften mit folgenden Geschäftsfeldern werden anhand dieser vom Vorstand getroffenen qualitativen Annahme jedenfalls in den Konsolidierungskreis aufgenommen: • Immobilienbesitzgesellschaften, allerdings erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem der betriebsbereite Zustand hergestellt wurde, • Holdinggesellschaften mit Anteilen am operativen Versicherungsgeschäft oder an Immobilienbesitzgesellschaften sowie • zentrale IT-Dienstleistungsgesellschaften, sofern diese gruppenweit tätig sind. Vorausgesetzt eine Gesellschaft wurde als wesentlich eingestuft, wird gem. IAS 28 – Assoziierte Unternehmen bzw. gem. IFRS 10 – Konzernabschlüsse eruiert, in welcher Form dieses Unternehmen im Konzernabschluss konsolidiert wird. Tochterunternehmen, welche zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung von wesentlicher Bedeutung waren, werden auch in den Folgeperioden weiterhin im Konsolidierungskreis berücksichtigt. Jedoch können im Ermessen des Vorstands Umstände eintreten, die zu einer Neubeurteilung des Konsolidierungskreises führen. Dadurch könnten in der Vergangenheit konsolidierte, aber nach den quantitativen Kriterien zum Zeitpunkt der erneuten Überprüfung unwesentliche Gesellschaften wieder aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden. Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit überwiegend konzerninterne Umsätze erwirtschaften, aber keine wesentlichen Gewinne oder Verluste abwerfen, werden nur in den Konsolidierungskreis aufgenommen, wenn sie länderübergreifend agieren bzw. für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Relevanz sind.