1.3 Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und die Abschlüsse der vom Konzern beherrschten Tochterunternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Für nähere Ausführungen zum Konsolidierungskreis siehe Abschnitt 10.1 und 10.2. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Aufrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung am Tochterunternehmen und des auf die Beteiligung entfallenden Eigenkapitals des betreffenden Tochterunternehmens. Im Zuge der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises aufgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen, wie zum Beispiel Lieferungen und Leistungen, Konzernfinanzierungen oder Gewinnausschüttungen, saldiert. Fremdwährungsdifferenzen aus der Aufwands- und Ertragseliminierung werden abhängig von der jeweils zugrundeliegenden Transaktion im Materialaufwand, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Des Weiteren werden Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen eliminiert. Währungsumrechnung