11.1 Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Kapitalmanagements sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung, die Ermöglichung einer wachstumsorientierten organischen und gegebenenfalls anorganischen Investitionstätigkeit und eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik. Die Finanzierungsstruktur, die Liquidität und die Finanzrisikopositionen werden in der Semperit-Gruppe zentral gesteuert. Basierend auf kapitalmarktorientierten Grundlagen beinhaltet das langfristige Kapitalmanagement darüber hinaus Entscheidungen hinsichtlich fest oder variabel verzinslicher bzw. auch hybrider Kreditaufnahmen. Im Zusammenhang mit Kreditverträgen bestehen Kreditvertragsklauseln (Financial Covenants), die bei Nicht-Erfüllung bis hin zu einer Kündigung seitens der Geldgeber:innen sowie zu einer Verschlechterung der Bonitätseinschätzung der Semperit-Gruppe durch Ratingagenturen und einer damit einhergehenden negativen Belastung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen können sowie Kreditvertragsklauseln (ESG-Leistungskriterien), die bei Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung Auswirkungen auf die Verzinsung haben können. Aus der Sicht des Kapitalmanagements setzt sich das Gesamtkapital der Semperit-Gruppe aus dem Eigenkapital einschließlich allfälliger Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von Tochterunternehmen, den kündbaren nicht beherrschenden Anteilen und der in den Financial Covenants definierten Nettofinanzverschuldung zusammen. Die Nettofinanzverschuldung von 103.345 TEUR (Vorjahr: 115.151 TEUR) entspricht der Summe aus den Finanzverbindlichkeiten von 234.068 TEUR (Vorjahr: 227.822 TEUR) aus den Schuldscheindarlehen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten von 125.972 TEUR (Vorjahr: 112.671 TEUR) und kurzfristigen Finanzveranlagungen von 4.750 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Semperit-Gruppe unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben bezogen auf Mindesteigenkapital, Mindesteigenkapitalquote oder maximalen Verschuldungsgrad; sie unterliegt allerdings bestimmten kreditvertraglichen Vorgaben. Diese beziehen sich neben den in Kreditverträgen üblichen Formalkriterien auch auf eine maximale Leverage-Ratio. Diese ist der Quotient von EBITDA und Nettofinanzverschuldung. Ein Kreditausfall (Default) würde eintreten, wenn es zu einer Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5 kommt. Eine zweimalige Übe